Archive für die ‘Recht’ Kategorie

“Betroffene kommen zu Wort” – Erschütternde Neuerscheinung auf dem Büchermarkt

Freitag, Mai 24th, 2013

In einem bundesweit einzigartigen Werk offenbaren Angehörige von Mordopfern erschütternde Geschichten. Eines haben alle gemeinsam: Die Betroffenen “fallen durch ein Raster der Justiz, Öffentlichkeit und Gerechtigkeit.”

“Ich habe Deine Todesangst nicht gespürt! Es tut mir sooooo leid! Wir waren so vertraut und in vielen Dingen verbunden, doch als Du um Dein Leben gekämpft hast, völlig allein, habe ich nichts gespürt.

Damals ist mit dem Anruf mitten in meinem Haus eine Bombe explodiert. Unser Leben ist zerstört worden. Wir sind in eine andere Welt katapultiert worden, ohne dass unser Verstand das fassen konnte.”

In der Welt in der ich jetzt lebe, gibt es das Wort “Mord”. Du bist ermordet worden.
…”

Der Brief einer Angehörigen an das Gewaltopfer spricht sicherlich vielen Betroffenen aus der Seele. Nichtbetroffenen jagt dieser Einstieg in die Lektüre Angst und Schrecken ein. “Betroffene kommen zu Wort” von Marion Waade ist kein Krimi und keine Science-Fiction-Geschichte, sondern Realität, die alle treffen kann!

Anschließend folgt eine Reihe von Betroffenenfällen, die stellvertretend für unzählige Fälle stehen. Jede Geschichte beginnt mit Presseberichten, welchen die Autorin die Sicht der Hinterbliebenen wertfrei gegenüberstellt. Danach geht es um die Hilfestellung, die die Betroffenen erhalten haben versus der Unterstützung, die sie sich gewünscht hätten. Auch die gesundheitlichen und sozialen Aspekte kommen zum Tragen.
Respektlosigkeit bis hin zu Diskriminierung und unterlassene Hilfestellung seitens der Behörden, der Justiz, vieler Hilfsorganisationen sowie des sozialen Umfelds sind die verbindenden Elemente der ansonsten sehr unterschiedlichen Fälle.
Zum besseren Verständnis der Angehörigen von Mordopfern, finden die Leser im Anhang die Ausarbeitung von Frau Sylvia Geiss zum Thema “Schock-Stress-Trauma”, die sie für ihren Abschluss am “campus Naturalis” erstellt hat.

Ziel: Vielmehr als auf den Leidensdruck will die Autorin auf die fehlende Infrastruktur nach einem Mordfall aufmerksam machen.

Die Autorin:

Marion Waade
- Traumatherapeutin, Heilpraktikerin, Entspannungs- und Meditationstherapeutin, Dozentin und Autorin
- Gründerin und Vorsitzende des ANUAS e. V. , erste und einzige Hilfsorganisation für Angehörige von Mord-, Tötungs-, (fragwürdigen) Suizid- und Vermisstenfällen.
- Gründerin der ANUAS-Arbeitsgruppe “Hilfe für Angehörige von Mordfällen”
- Trägerin der Bürgermedaille Berlin-Lichtenberg 2012
- Betroffene und Angehörige eines Mordfalls

Buch:
“Betroffene kommen zu Wort” von Marion Waade und Sylvia Geiss
- publiziert durch den Spielberg Verlag, ISBN: 978-3-940609-99-1
- 12,90 Euro (der Erlös kommt zu 100 Prozent dem ANUAS e. V. zugute)

Die DIVERSITY ART MEDIA DAM UG ist ein modernes Unternehmen der Medienproduktion und Event-Organisation, das zahlreiche Querbezüge schafft.
Aktuelle Projekte:
1. Das Onlinemagazin DIVERSITY ART MEDIA mit zahlreichen Ressorts und Mitmachoptionen, die über ein Magazin hinausgehen.
2. Die DIVERSITY ART GALERIE: Berliner Kunstgalerie, die nach einem neuen Konzept geführt wird uns zugleich Redaktionssitz wie Veranstaltungsort für Businessmeetings, Seminare, Workshops, Lesungen, Charities etc. ist.

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Was kann man machen sofern man eine Abmahnung erhält?

Donnerstag, Mai 23rd, 2013

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und deren Folgen

Hingegen ein urheberrechlich geschütztes Werk innerhalb dieser Tauschbörse für jeden zugänglich zur Verfügung zu stellen, haben lediglich die wenigsten Benutzer im Sinn. Stattdessen soll nach Auffassung der meisten User gerade dies vermieden werden. Der weitaus größte Teil der Mandanten (ca. 75 %) wissen sogar nicht, dass im Rahmen einer Peer to peer beim Herunterladen zeitgleich auch ein Hochladen der gegenständlichen Songs und Filme geschehen kann. Und exakt jener Upload ist somit das Gegenstand jener Abmanhnung UWG, die bezüglich einer Verletzung des Urheberrechts zugestellt wird.

Die Rechteinhaber, die durch die unerlaubte Verbreitung deren geistigen Eigentums verletzt sind, machen erhebliche Rechtsansprüche im Zusammenhang einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geltend. Zu jener Anforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden enorme Summen geltend gemacht, sodass von solcher Teilhabe an Tauschbörsen nur abgeraten werden kann.

Bekannte Anwälte, Abmahnung Urheberrechtsverletzung ausstellen sind unter anderem die Fareds Anwaltsgesellschaft aus Hamburg und die Anwälte Waldorf Frommer aus München.

Die Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds hat mehrheitlich, sofern auch nicht ausschließlich Songtitel zum Thema. Neben der standardisierten Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden für einen Songtitel Kostenaufwand in Höhe von 450,00 Euro zudem für einen Film im Durchschnitt 980,00 Euro geltend gemacht. Innerhalb dieser Zahlungsansprüche, die pauschalisiert werden, sind sowohl Anwaltskosten als gleichermaßen Schadensersatzansprüche umfasst.

Die Anwälte Waldorf Frommer beobachten mit ihren Abmahnungen mehrheitlich Verletzungen am Urheberrecht an Filmen wie an Alben. Die Forderung ist fernerhin hier auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der pauschalen Abgeltungssumme von 956,00 Euro gerichtet. Jener aufgerufene Betrag beinhaltet hierbei Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506,00 Euro sowie einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch von 450,00 Euro.

Sofern eine Abmahnung UWG zugestellt wurde, kann bloß dieserfalls geraten werden, sich rechtsanwaltlicher Unterstützung zu bedienen. Schlichtweg in Hinsicht auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist größte Behutsamkeit unvermeidlich, da jene über Jahre Validität hat. In vielen Fällen kann die Haftreibung erheblich eingeschränkt und ggf. gleichwohl rundherum ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist eine Reduzierung jener geltend gemachten Kosten nicht ausgeschlossen.

Zusätzliche Informationen zu den Themen Geistiges Eigentum, Anwalt Wettbewerbsrecht oder auch Abmahnung Urheberrechtsverletzung erhält man auch auf der Homepage kanzlei-wrase.de – Anwalt Urheberrecht

Die Anwaltskanzlei aus Hamburg bietet eine umfassende und ergebnisorientierte Beratung an. Neben der außergerichtlichen Konfliktlösung, die stets im Vordergrund stehen sollte, aber auch nicht immer zu vermeiden ist, arbeitet die Kanzlei insbesondere in den Bereichen des Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Medienrechts sowie im Bereich des allgemeinen Internetrechts und Markenrechtspräventiv, um ggf. bevorstehende Auseinandersetzungen mit potenziellen Mitbewerbern zu vermeiden.

Mit dem Standort Hamburg bietet die Kanzlei Wrase eine moderne kommunikative Ebene für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Aufgrund der in Hamburg ansässigen Gerichte, die sich ausgeprägt mit urheberrechtlichen, markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themenbereichen beschäftigten, kann eine Durchsetzung der Rechte des Mandanten zeitnah erzielt werden.

Kontakt:
Rechtsanwalt Björn Wrase
Björn Wrase
Willy-Brandt-Str. 69
20457 Hamburg
040 – 357 30 633
wrase@deine-seo.de
http://kanzlei-wrase.de/

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Zeitarbeitnehmer auf Leihbasis und die Betriebsgröße

Donnerstag, Mai 23rd, 2013

Ab wann besteht Kündigungsschutz? Neues Urteil des Bundesarbeitsgericht!

Grundsätzlich ist es so, dass das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, wenn im Betrieb nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dies hat zur Folge, dass für eine fristgemäße Kündigung ein Kündigungsgrund im Sinne des § 1 KSchG nicht erforderlich ist. Kündigungen sind in diesem Fällen also für Arbeitgeber erheblich einfacher durchzusetzen.

Bislang war es, so dass bei der Berechnung der Betriebsgröße etwaige beschäftigte Leiharbeitnehmer nicht hinzugerechnet werden mussten, da sie keinen Arbeitsvertrag mit dem Entleiher sondern mit dem Verleiher haben. Diese Rechtsprechung hat das BAG nun geändert:

Der Fall:
Der Arbeitgeber beschäftigte 10 eigene Arbeitnehmer. Darüber hinaus waren auch Leiharbeitnehmer für ihn tätig. Nach Kündigung eines Arbeitnehmers, entschieden sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht, dass der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage verliert, da das KSchG in seinem Fall nicht gilt (nicht mehr als 10 Arbeitnehmer).

Die Entscheidung:
Das BAG hat die Meinung vertreten, dass die Leiharbeitnehmer zumindest dann zur Arbeitnehmerzahl hinzugerechnet werden müssen, wenn sie aufgrund eines regelmäßig bestehenden Personalbedarfes beschäftigt werden.

In solchen Fällen handele es sich laut BAG nicht mehr um typische Kleinbetriebe, die aufgrund der häufig engen persönlichen Zusammenarbeit, der geringen Finanzausstattung sowie der stärkeren Belastung durch einen Kündigungsschutzprozess aus der Anwendbarkeit des KSchG herausgenommen werden müssen.

Anders könne dies nur dann sein, wenn der Personalbedarf nicht regelmäßig sondern z.B. nur vorübergehend bestehe.

Konsequenz:
Für viele Arbeitgeber, die nicht mehr als 10 eigene Arbeitnehmer haben aber zusätzlich Leiharbeitnehmer beschäftigen kann diese Entscheidung zum echten Problem werden.

Da oftmals Leiharbeitnehmer ständig beschäftigt werden, weil dauerhaft ein größerer Personalbedarf besteht, als dass er mit eigenen Arbeitnehmer abgedeckt werden könnte, wird in solchen Konstellationen immer dann das KSchG anwendbar sein, wenn eigene Arbeitnehmer zusammen mit den Leiharbeitnehmern die 10-Arbeitnehmer-Schwelle übersteigen. Kündigung werden so erheblich schwerer.

Weitere Informationen zu den Themen Arbeitsrecht Rechtsanwalt , Kündigungsschutzgesetz, Arbeitsrecht Hamburg, und Familienrecht erhält man zudem auf der Internetseite scharf-und-wolter.de – Anwalt Hamburg

Die Anwaltskanzlei Scharf und Wolter in Hamburg besteht aus fünf Fachanwälte im Arbeits-, Familien- und Strafrecht und ein weiterer Anwalt, die jeweils zum Zwecke der Spezialisierung nur ein bis maximal drei Rechtsgebiete bearbeiten und sich regelmäßig auf Fachanwaltsniveau fortbilden.

Die Kanzlei hat zwei Standorten in Hamburg. Die Büros in Eppendorf und Barmbek sind ab 9.00 Uhr ohne Pausen für die Mandanten erreichbar – in Barmbek sogar bis 20.00 Uhr und samstags bis 13.00 Uhr! In beiden Kanzleien finden die Mandanten auch verständlich geschriebene Broschüren zu vielen Rechtsfragen in mehreren Sprachen.

Kontakt:
Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Gernot Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118
22305 Hamburg
040 – 611 300 25
wolter@deine-seo.de
http://scharf-und-wolter.de

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Umsatzsteuerrecht in Deutschland

Donnerstag, Mai 23rd, 2013

Umsatzsteuerrecht in Deutschland

http://www.grprainer.com/Umsatzsteuer.html Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die beim Austausch von Lieferungen oder sonstigen Leistungen anfällt. Deshalb fällt die Umsatzsteuer nahezu für jede Dienstleistung und bei jedem Produkt an.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf nahezu jede Dienstleistung und jedes Produkt in Deutschland erhoben wird. Die Umsatzsteuer wird dabei von den Unternehmen an das Finanzamt abgeführt, allerdings letzten Endes von demjenigen, der beispielsweise eine Dienstleistung in Anspruch nimmt oder ein Produkt kauft, gezahlt. Damit ist die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer, bei der der Steuerschuldner – also der Zahlungsverpflichtete – und der wirtschaftlich Belastete nicht identisch sind.

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer. Sie wird durch die Teilnahme am Leistungsaustausch ausgelöst. Außerdem ist die Umsatzsteuer eine Verbrauchssteuer, weil sie den Endabnehmer belastet, wenn dieser ein entsprechendes Produkt konsumiert.

Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das vom Dienstleistungsempfänger oder Käufer bezahlte Entgelt abzüglich der gezahlten Umsatzsteuer. In der Regel beträgt die Umsatzsteuer 19%, wobei teilweise eine Reduzierung möglich ist und sie dann nur 7% beträgt. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist unter Umständen ebenfalls möglich.

Im Rahmen des Veranlagungszeitraums der Umsatzsteuer ist zwischen der Soll- und der Ist-Besteuerung zu unterscheiden. Bei der Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig. Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung oder Lieferung erbracht wurde.

Soll-Besteuerung meint, dass es für die Entstehung nicht darauf ankommt, ob die Leistung oder Lieferung bereits tatsächlich bezahlt wurde. Ist-Besteuerung hingegen meint, dass die Umsatzsteuer erst in dem Zeitraum angemeldet werden muss, in dem sie tatsächlich vom Kunden gezahlt wurde. Hierfür ist ein Antrag beim Finanzamt zu stellen.

Das Umsatzsteuerrecht ist eine vielschichtige Materie und für einen Laien oft nicht zu überblicken. Den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer treffen vielerlei Pflichten und es gilt gewisse Fristen zu wahren. Deshalb sollten Unternehmen sich frühzeitig von einem im Umsatzsteuerrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt kann bei allen steuerrechtlichen Fragen beraten, sowie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten vertreten.

http://www.grprainer.com/Umsatzsteuer.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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Unter Umständen Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds

Donnerstag, Mai 23rd, 2013

Unter Umständen Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html Anlegern von offenen Immobilienfonds stehen unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu, so wohl das Landgericht Lübeck.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der offenen Immobilienfonds vielfach zu Enttäuschungen für die Anleger. Die negativen Entwicklungen der Fonds entsprachen nicht den Erwartungen der Anleger, insbesondere da zum Beispiel versprochene Renditen nicht erwirtschaftet wurden und mehrere der offenen Fonds auch geschlossen wurden.

Vielen Anlegern sollen in dem Beratungsgespräch im Rahmen der Zeichnung des betreffenden Fonds bestehende Risiken verschwiegen worden sein. Auch über Rückvergütungen (sog. “Kick-backs”) wurden viele Anleger nicht in Kenntnis gesetzt. Doch für viele enttäuschte Anleger besteht möglicherweise Hoffnung, da ihnen unter gewissen Umständen Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister, durch welchen sie beraten wurden, zustehen. Die Konsequenz eines solchen Schadensersatzanspruchs wäre, dass der betroffene Anleger so gestellt würde, als hätte er die betreffende Beteiligung nicht gezeichnet.

Für das Bestehen eines solchen Schadensersatzanspruches für die Anleger spricht nach Auffassung des Landgerichts Lübeck wohl, dass zum Zeitpunkt der Zeichnung bereits andere vergleichbare offene Immobilienfonds geschlossen waren. Der Anlageberatungsfehler sei dann darin zu sehen, dass der betreffende Fonds einem sicherheitsorientierten Anleger empfohlen wurde, obwohl das Schließungsrisiko bereits nicht mehr nur theoretisch gewesen sei.

Doch nicht nur das Landgericht Lübeck, sondern auch das Landgericht Berlin (Az.: 27 O 627/11) und das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-12 O 81/11) sollen bereits im Jahr 2012 entschieden haben, dass der Bankberater einen potenziellen Anleger vor der Zeichnung umfassend über bestehende Risiken aufzuklären hat, vor allem im Hinblick über das bei offenen Immobilienfonds bestehende Risiko einer Schließung. Denn mit einer solchen sind weitreichende Folgen verbunden, die für den Anleger ohne Aufklärung nicht ersichtlich sind. Demnach besteht für betroffene Anleger die Möglichkeit einen Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend zu machen.

So sollten insbesondere Anleger, denen bei der Zeichnung eines offenen Immobilienfonds dessen absolute Sicherheit, sowie die ständige Verfügbarkeit ihres Kapitals versichert wurden, ihre Beteiligung durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt untersuchen lassen.

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BGH: Erbe muss möglicherweise nur im Rahmen des Nachlasses haften

Donnerstag, Mai 23rd, 2013

BGH: Erbe muss möglicherweise nur im Rahmen des Nachlasses haften

http://www.grprainer.com/Erbrecht.html Wenn nach Eintritt des Erbfalles aus einem Mietverhältnis noch Forderungen gegen den Erblasser bestehen, soll eine Haftung des Erben lediglich in Höhe des Nachlasses möglich sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In erbrechtlichen Angelegenheiten können nicht nur die emotionale Ausnahmesituation sondern auch die aufkommenden Rechtsfragen für Betroffene zu Problemen führen.

Rechtsfragen können vor allem dann aufkommen, wenn der Erblasser ein Mietverhältnis eingegangen ist. In solch einem Fall ist es denkbar, dass das Mietverhältnis mit dem Erbfall auf den Erben übergeht. Es ist sodann für den Erben möglich, das Mietverhältnis fristgerecht zu kündigen. Bei den nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis handelt es sich dann um reine Nachlassverbindlichkeiten.

In dem dem Bundesgerichtshof (BGH) vorliegenden Fall ging es wohl darum, dass der Vermieter eines Erblassers Klage gegen die Erbin des Erblassers eingereicht hatte, welcher zum Zeitpunkt des Todes Mieter einer Wohnung war. Begründet wurde die Klage damit, dass anscheinend noch Ansprüche auf Zahlung zweier Monatsmieten aus dem Mietverhältnis bestehen würden. Der Kläger machte daher Schadenersatz geltend.

Mit dem Urteil vom 23.01.2013 stellte der BGH nun fest, dass der Erbe möglicherweise unter bestimmten Voraussetzungen nur im Rahmen des Nachlasses haften müsse. Das Gericht legte dar, dass eine Klage nach dem Gericht dann abzuweisen sei, wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien und der Nachlass für die Befriedigung des Vermieters nicht ausreiche.

Um die persönliche Haftung des Erben auszuschließen sei es dringend notwendig, dass die gesetzliche Frist von einem Monat ab Kenntnis des Todes des Erblassers eingehalten wird. Eine persönliche Haftung werde nicht allein schon mit der Fortsetzung des Mietverhältnisses durch die Erben begründet. Vor allem ergebe sich daraus keine Sonderstellung der Erben, die zu einer Pflicht der Erben führen würde, mit dem eigenen Vermögen für die Forderungen aus dem Mietverhältnis des Erblassers einstehen zu müssen.

Betroffene, die sich in einer ähnlichen Situation befinden und gegen welche Forderungen aus dem Mietverhältnis des Erblassers geltend gemacht werden, sollten ihre Lage juristisch sorgfältig prüfen lassen. Ein im Erbrecht tätiger Anwalt kann dabei helfen, Betroffene vor einer möglichen persönlichen Haftung zu bewahren.

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Die Paratus AMC GmbH und die Finanzierung von vermeintlichen “Schrottimmobilien” – eine verwobene Geschichte!

Mittwoch, Mai 22nd, 2013

Die Paratus AMC GmbH, früher noch GMAC-RFC Bank GmbH, hat in einer Vielzahl von Fällen Immobilien fremdfinanziert, die von vielen Darlehensnehmern als “Schrottimmobilien” bezeichnet werden. Viele Kapitalanleger fühlen sich daher durch den Erwerb geschädigt.

Was hat die Paratus AMC GmbH mit diesen Immobilienfinanzierungen zu tun?

Die Eurokrise, der Bankencrash und die unsicheren Renten verstärken die Verunsicherung und wecken gleichzeitig den Wunsch, finanziell vorsorgen zu wollen. Wer folgt da nicht dem Ruf: “Möchten Sie Steuern sparen? Wir kennen eine prima Möglichkeit für Sie!” Mittels solcher sogenannter Cold Calls (unerbetene Anrufe) köderten Vertriebsgesellschaften von vielen Bauträgern potentielle Kapitalanleger und stellten Ihnen die Möglichkeit des Steuersparmodells Eigentumswohnung vor.

Doch wie kann es sein, dass sich eine Arzthelferin und ihr Ehemann, der Lagerist, mit einem monatlichen Gesamtnettoeinkommen gerade einmal 3.000,00 EUR neben der eigenen Miete, dem Auto und dem Ratenkredit fürs Wohnzimmer eine Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 190.000,00 EUR leisten konnten?

Hier kommen die Banken ins Spiel, die in Zusammenarbeit mit Finanzierungsvermittlern und/oder Immobilienvertriebsgesellschaften eine 100%-ige Fremdfinanzierung ermöglichen. Zu einer dieser Banken, die in zahlreichen Fällen diese Kapitalanlagen fremdfinanziert hat, gehörte die GMAC-RFC Bank GmbH. Diese benannte sich später in GMAC-RFC Servicing GmbH um und heißt nach einer weiteren Umfirmierung jetzt Paratus AMC GmbH.

Der in den Rechtsgebieten Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Schulte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner kennt die Paratus AMC GmbH und ihr Geschäftsgebaren aus zahlreichen Mandaten. Er kennt auch die Hintergründe genau:

“Grund für das massive Auftreten der GMAC RFC Bank GmbH als Immobilienfinanzierer im Bundesgebiet war das historisch niedrige Zinsniveau, das nach dem Platzen der DOT-COM-Blase zur Jahrtausendwende herrschte. Hinzu kamen ab dem Jahr 2004 bankaufsichtsrechtliche Lockerungen, die zu einer vermehrten Kreditvergabe durch ausländische Institute führten. Diese Institute konnten die vergebenen Darlehen bündeln, abtreten und weiter veräußern. Hierfür wurden entsprechende Refinanzierungsgesellschaften geschaffen.”

An dem Finanzierungssystem waren mehrere Gesellschaften beteiligt. Die Hintergründe sind komplex. Die Zusammenarbeit der Gesellschaften ist kompliziert und schwierig nachvollziehbar. Doch eines steht fest und ist nicht von der Hand zu weisen: Hunderte Kapitalanleger fühlen sich durch die Aufnahme des Darlehens bei der GMAC-RFC Bank GmbH finanziell überfordert und fürchten den finanziellen Ruin.

Wieso bekommt ein Otto Normalverdiener einen so hohen Kredit?

Ein Markteintritt gelang der Bank nur unter der Prämisse, auch Kunden mit weniger guter Bonität als Darlehensnehmer zu akzeptieren. Ein gesichertes Einkommen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Darlehensvertrages reichte wohl meist aus. Zahlreiche Darlehensnehmer erhielten ein Darlehen wohl selbst ohne vorhandenes Eigenkapital. Das höhere Risiko musste die jetzige Paratus AMC GmbH auch gar nicht unbedingt selber tragen, da sie die einzelnen Darlehen bündelte und weiterverkaufte.

Häufig kannte niemand bei der Bank den einzelnen Darlehensnehmer persönlich und seine Einkommensverhältnisse waren nur aus einer Selbstauskunft ersichtlich, die vielfach von den Vertriebsgesellschaften der Bauträger aufbereitet wurde und lediglich von den Erwerbern unterschrieben wurde. Die gesamte Abwicklung des Darlehensantrags wurde ebenfalls häufig durch Dritte betrieben.

Selbst für die Sicherheiten der Bank, d. h. die von den Erwerbern zu finanzierenden Objekte hat sich die Paratus AMC GmbH wohl nicht immer sonderlich intensiv interessiert. Anscheinend wurde wohl das ein oder andere finanzierte Objekte auch nur mal im Wege eines sogenannten “drive by”, also “im Vorbeifahren” begutachtet.

Zwar könnte man der GMAC-RFC Bank GmbH grundsätzlich zugutehalten, dass eine Bank die von ihr zu besichernden Immobilien regelmäßig im reinen Eigeninteresse prüft (die sog. interne Beleihungswertermittlung) und deshalb, höchstrichterlich bestätigt, nicht im Kundeninteresse handelt. Die Folgen einer Verwertung der Immobilie durch die Bank, bspw. durch eine Zwangsvollstreckung, wenn der Bankkunde seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag wegen finanzieller Überforderung nicht mehr nachkommen kann, treffen aber auch diesen. Er würde bei einem geringen Versteigerungs- oder Verkaufserlös auf einer großen Restschuld sitzen bleiben. Vielfach bleibt dem überschuldeten Kreditnehmer dann nur noch der Gedanke an eine Privatinsolvenz.

Welche Verantwortung trägt die Paratus AMC GmbH?

Die Paratus AMC GmbH hätte nach Ansicht vieler Erwerber anhand der Situation der tatsächlichen Mieteinnahmen der Objekte erkennen können und müssen, dass der Großteil der als Kapitalanlage finanzierten Objekte zu einem anhand der resultierenden Rendite nicht realistischen – um nicht zu sagen: ggf. rechtlich relevanten und weit überhöhten – Kaufpreis verkauft wurden, der weit entfernt vom eigentlichen Verkehrswert der Kapitalanlage-Immobilien war. Von wirtschaftlicher Bedeutung für die Bank war es vermeintlich aber, große Darlehensvolumina auf dem deutschen Markt zu setzen.

Die Paratus AMC GmbH scheint bei der Darlehensvergabe selbst erhebliche Risiken eingegangen zu sein. Die Berichte der Kapitalanleger lassen auf eine Vielzahl geplatzter GMAC-RFC-Finanzierungen schließen. Die Refinanzierungsanleihen haben wohl massive Verluste zu verzeichnen.

Es ist zu vermuten, dass die Kapitaldienstfähigkeit der Kunden vielmehr nach der einfachen Faustformel berechnet wurde, wonach ein Eigennutzer bis zum neunfachen seines Jahreseinkommens, ein Kapitalanleger noch bis zum siebenfachen seines Jahreseinkommens als Darlehen erhält.

Ob die Darlehensverträge einzelner Erwerber juristisch angreifbar sind weil die Bank eine Überhöhung des Kaufpreises erkennen konnte oder die Paratus AMC GmbH als Rechtsnachfolger der GMAC-RFC Bank GmbH, bzw. der GMAC-RFC Servicing GmbH wegen zurechenbarer Falschberatungen beim Zustandekommen der Verträge sogar zur Rückabwicklung verpflichtet werden kann, muss im jeweiligen Einzelfall geklärt werden.

Betroffene und Ratsuchende sollten sie sich daher an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, der auf Grund jahrelanger Berufserfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht fachlich spezialisiert ist.

V.i.S.d.P.

Kim Oliver Klevenhagen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München.

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Kontakt:
Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
Dr. Thomas Schulte
Friedrichstrasse 133
10117 Berlin
+49 (0) 30 71520670
dr.schulte@dr-schulte.de
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Noch bis 1. Juli bewerben für den “KitaStar” 2013

Mittwoch, Mai 22nd, 2013

“Deutschland beste Kitas” gesucht: Kindertagesstätten, die auf hohem pädagogischen Niveau arbeiten und ihre Qualität nachhaltig sichern, können sich für den Pädagogik-Innovationspreis “KitaStar” bewerben. Die auslobende element-i-Bildungsstiftung verlängerte jetzt die Teilnahmefrist bis zum 1. Juli 2013. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 6.500 Euro sowie Sachpreisen dotiert und wird im Rahmen des bundesweiten Bildungskongresses “Invest in Future” am 14./15. Oktober in Stuttgart verliehen. Weitere Informationen zum “KitaStar” unter: www.invest-in-future.de.

Stuttgart (eos) – “Studien belegen, dass viele Kindertagesstätten in Deutschland hervorragende Arbeit leisten. Vielfach nutzen sie bereits Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätssicherung, um eine hohe pädagogische Qualität zuverlässig zu gewährleisten und weiter zu entwickeln”, sagt Meike Betz von der element-i-Bildungsstiftung in Stuttgart. “Mit der Auslobung des Pädagogik-Preises “KitaStar” möchten wir solche guten Beispiele publik machen.” Wer sich als eine der besten Kitas Deutschlands um den “KitaStar” 2013 bewerben möchte, findet weitere Informationen sowie den Bewerbungsbogen unter “KitaStar” auf www.invest-in-future.de. Auf vielfachen Wunsch verlängerte die Ausloberin jetzt die Einreichfrist für die Bewerbungsunterlagen auf den 1. Juli 2013.

Die element-i-Bildungsstiftung vergibt die mit insgesamt 6.500 Euro sowie Sachpreisen dotierte Auszeichnung “KitaStar” in den Kategorien Gold, Silber und Bronze. Verliehen wird der Preis während der festlichen Abendveranstaltung des Kongresses “Invest in Future” (14. / 15. Oktober 2013) in Stuttgart. Einrichtungen, die in die engere Auswahl kommen, erhalten Besuch vor Ort. Eine Expertinnen- und Expertenjury, der unter anderem die renommierte Kita-Qualitätsforscherin Professorin Susanne Viernickel von der Alice Salomon Hochschule in Berlin angehört, entscheidet anschließend über die Platzvergabe.

Bildrechte: element-i Bildungsstiftung

Das Konzept-e Netzwerk ist seit seiner Gründung 1988 kompetenter Partner für Kommunen und Unternehmen in Bildungs- und Sozialfragen. Der Aufbau und Betrieb öffentlicher und betriebsnaher Kindertagesstätten mit hohem Qualitäts- und Bildungsstandard sowie deren Organisationsentwicklung sind die wichtigsten Geschäftsfelder. Heute gehören zum Netzwerk 30 Kitas, zwei Grundschulen, zwei Freie Duale Fachschulen für Erzieherinnen und Erzieher sowie die Entwicklung von Konzepten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Der Anspruch einer qualitativ hochwertigen Bildung und Betreuung ist in der eigenen element-i-Pädagogik formuliert. Um diese Bildung und Betreuung allen Kindern zu ermöglichen, wurde 2011 die element-i-Bildungsstiftung ins Leben gerufen.

Das Konzept-e Netzwerk beschäftigt bundesweit 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu ihm gehören die Trägervereine Kind e.V. Stuttgart, Kind und Beruf e.V., Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH und die Konzept-e für Schulen gGmbH

Das Konzept-e Netzwerk veranstaltet jährlich den Kongress Invest in Future, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die zeitgemäße Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 bis 10 Jahren in den Fokus nimmt. Er findet das nächste Mal am 14. und 15. Oktober 2013 in Stuttgart statt.

Kontakt:
Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH
Birgit Hamm
Wankelstraße 1
70563 Stuttgart
0711-656960-39
birgit.hamm@konzept-e.de
http://www.konzept-e.de

Pressekontakt:
eoscript Public Relations
Eike Ostendorf-Servisoglou
Löwen-Markt 8
70499 Stuttgart
0711-65227930
eos@eoscript.de
http://www.eoscript.de

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Die angebliche Traumrendite: Vorsicht vor unseriösen Börsenbriefen

Mittwoch, Mai 22nd, 2013

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)

Erfurt, 22. Mai 2013. “So können Sie in wenigen Minuten zum Börsenmillionär werden” – derartige Versprechungen auf Börsenbriefen im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach sind dieser Tage wieder vermehrt unterwegs, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. ( www.dvs-ev.net ). Doch aus der Traumrendite wird oft nur ein Albtraum.

Im Mittelalter versuchten Alchemisten in dunklen Kammern aus allerlei Rohstoffen Gold herzustellen. Heute arbeiten viele ihrer Nachfahren bei Börseninformationsdiensten und schreiben Börsenbriefe. Gedruckt oder in digitaler Form landen sie in den Briefkästen der privaten Anleger und versprechen schnellen Reichtum dank “zauberhafter Renditen”. Die Tipps sind manchmal äußerst fragwürdig, in einigen Fällen sogar betrügerisch.

Das “Opus Magnum” unseriöser Börsenbriefe

Opus Magnum war das “große Werk” der Alchemisten, in dem die erfolgreiche Umwandlung eines Ausgangsstoffes zu Gold beschrieben wurde. Heute heißt das Opus Magnum Newsletter. Super-Aktien im Internet sprechen schon mal von einer vorläufigen Gewinnschätzung von mehr als 100 Prozent, vollautomatisierte Aktienprogramme versprechen mehr als 3.000 Euro im Monat ohne dafür auch nur einen Finger zu rühren. Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS, kann über diese alchemistischen Verführungsversuche nur lachen: “Solche Versprechungen stehen in keinen seriösen Börsenbriefen, von denen es ja auch einige gibt. Dennoch schaffen es Werbebotschaften wie oder immer wieder unbedarfte Menschen, in das Anlagegeschäft zu locken. Frei nach dem Motto, vielleicht klappt es ja doch.”

Besonders gemein: Manipulation mit anschließender Kaufempfehlung

Neben vielen teueren Exklusiv-Informationsbroschüren, die der Anleger im Abonnement beziehen kann, gibt es noch eine besonders hinterhältige Mixtur: Manipulation mit Kaufempfehlung. Der Trick: Unternehmen bringen ihre Aktien in den Freiverkehrshandel einer Börse. Dieser ist weitestgehend unreguliert. Jana Vollmann: “Anschließend werden Anleger von Telefondiensten oder Internetforen mit Börsenbriefen oder E-Mails mit Kaufempfehlungen für genau diese Aktien bombardiert. Wenn genug gekauft wird, steigt der Kurs und die Initiatoren dieser Manipulation verkaufen ihre Aktien mit Gewinn.” Für die anderen sieht es indes schlecht aus, schließlich bricht der Kurs am Ende der Kaufempfehlungen regelmäßig ein. Für Anleger, die auf solche Aktientipps hereingefallen sind bedeutet das Verluste in manchmal empfindlichen Höhen. Insider sprechen vom “Scalping”, was wörtlich etwa Skalpieren, also das Fell über die Ohren ziehen heißt.

BaFin Broschüre: So erkennt man unseriöse Angebote

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat im Jahr 2012 rund 250 Untersuchungen wegen derartiger Marktmanipulationen eingeleitet. Die Masche, so die BaFin, sei dabei immer wieder die gleiche. Faule Aktien – Freiverkehrshandel – Kaufempfehlungen. Wie man unseriöse Angebote erkennen kann, hat die BaFin in einer gut gemachten Broschüre zusammengetragen. “Wer Zweifel an einem angebotenen Anlagegeschäft hat”, so Jana Vollmann, “sollte sich fachmännischen Rat einholen, oder noch besser einfach die Finger davon lassen.” Im Anlagegeschäft gibt es immer wieder auch schwarze Schafe. Generell gilt: Außerordentlich hohe Renditeversprechen, wie 3 % Zinsen pro Monat, sind oft ein Zeichen für unseriöse Geschäfte.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22

Kontakt:
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Jana Vollmann
Langer Berg 7
99094 Erfurt
03641 35 35 04
info@dvs-ev.net
http://www.dvs-ev.net

Pressekontakt:
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Kein Platz für Vorurteile und Diskriminierung bei der Arbeit: Alfa Laval unterzeichnet Charta der Vielfalt

Mittwoch, Mai 22nd, 2013

Weltweit führender Anbieter von industriellen Produkten im Bereich Wärmeübertragung, Separation und Fluid Handling tritt der Initiative unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei

Glinde / Hamburg, 22. Mai 2013 – Unter dem Motto “Diversity als Chance – Die Charta der Vielfalt der Unternehmen in Deutschland” ist Alfa Laval Mid Europe ( http://www.alfalaval.de ) mit Sitz in Glinde bei Hamburg der Unternehmerinitiative zur Förderung von Vielfalt beigetreten. Ziel der Initiative, die von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, unterstützt wird und unter der Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel steht, ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist.

“Als Unternehmen, das weltweit in mehr als 100 Ländern aktiv ist, gehört der respektvolle und offene Umgang mit Menschen verschiedenster Kultur zu unserem täglichen Geschäft. Aber durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt wollen wir uns nicht nur gegen Diskriminierung engagieren, sondern auch ein Zeichen setzen, dass alle Mitarbeiter, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität ihre verdiente Wertschätzung erfahren”, sagt Jens Pulczynski, der die Alfa Laval Mid Europe seit Beginn diesen Jahres als Geschäftsführer führt.

Vielfalt als Chance begreifen

Die Initiative, der deutschlandweit mittlerweile rund 1.300 Unternehmen verschiedener Branchen beigetreten sind, setzt sich für eine Unternehmenskultur ein, in der Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt selbstverständliche Teile des Arbeitsumfeldes sind.

“Wir sehen den Beitritt zur Initiative als Ansporn, auch vermeintlich harmlose Kleinigkeiten zu hinterfragen. Als Unternehmen, das schon immer stolz auf die skandinavische Firmenkultur mit der Vereinbarung von Familie und Arbeit war, gehört es zu unserem Selbstverständnis, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zu unterstützen, dass ihre individuellen Stärken voll zum Tragen kommen. Vielfalt ist eine enorme Chance – für uns als Unternehmen, aber auch für jeden Einzelnen von uns im Sinne der persönlichen Weiterentwicklung” so Nadine Abraha, Personalleiterin der D-A-CH Region von Alfa Laval.

Alfa Laval Mid Europe beteiligt sich am “Diversity-Tag”

Dass Vielfalt für Alfa Laval Mid Europe mehr ist, als nur ein folgenloses Lippenbekenntnis, stellt das Unternehmen am 11. Juni mit dem “Diversity-Tag” unter Beweis. “Uns ist es wichtig, Vielfalt nicht nur zu proklamieren, sondern zu leben. Daher leisten wir dem Aufruf der “Charta der Vielfalt e.V.” gerne Folge und nehmen mit der gesamten Belegschaft am Diversity-Tag teil”, sagt Nadine Abraha, die voller Vorfreude auf den 11. Juni schaut.

Unter dem Motto “Vielfalt unternehmen” ruft der Verein “Charta der Vielfalt e.V.” dieses Jahr erstmalig Betriebe und Vereine, Organisationen, Stiftungen und Verbände zum “Diversity-Tag” auf, der deutschlandweit begangen wird. Ziel der Aktion ist es, die Vielfalt in Belegschaft und Kundschaft in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken

Die Charta im Wortlaut

Mit dem Beitritt zur Initiative und der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichtet sich Alfa Laval Mid Europe zu folgenden sechs Punkten:

1. Eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.

2. Unsere Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.

3. Die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Organisation anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für das Unternehmen oder die Institution gewinnbringend einsetzen.

4. Die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.

5. Über unsere Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.

6. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen.

Karriere bei Alfa Laval Mid Europe

Weltweit beschäftigt Alfa Laval, dessen Zentrale in Lund (Schweden) liegt, rund 16.400 Mitarbeiter. Unter dem Dach von Alfa Laval Mid Europe hat das Unternehmen, das an der Nasdaq OMX gelistet ist, die Vertriebs-, Service- und Marketingaktivitäten für Deutschland, Österreich und die Schweiz konzentriert. Insgesamt beschäftigt Alfa Laval Mid Europe rund 300 Mitarbeiter am Unternehmenssitz im schleswig-holsteinischen Glinde, im Wiener Neudorf und in Dietlikon in der Nähe von Zürich.

Das Unternehmen, das auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf eine skandinavische Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien und familienfreundlichen Beschäftigungsmodellen setzt, bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, ihren ganz eigenen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft zu leisten. Als globaler Arbeitgeber bietet Alfa Laval vielfältige Einstiegsmöglichkeiten. Leistungs- und Mitarbeiterorientierung gehen bei dem Experten für Wärmeübertragung, Separation und Fluid Handling Hand in Hand. Informationen rund um die Karriere bei Alfa Laval finden Interessierte unter http://local.alfalaval.com/de-de/about-us/karriere/pages/default.aspx im Internet.

Alfa Laval in Kurzform:
Alfa Laval ist ein führender Anbieter von Produkten und kundenspezifischen Verfahrenslösungen.
Unsere Komponenten, Anlagen, Systeme und unser Service tragen zur Optimierung der Prozesse unserer Kunden bei, immer und immer wieder.
Wir helfen, wenn es um Wärmeübertragung, mechanische Separation oder den Transport verschiedenster Medien geht, wie zum Beispiel Öl, Wasser, Chemikalien, Getränke, Lebensmittel, Stärke und pharmazeutische Produkte.
Als globales Unternehmen sind wir in mehr als 100 Ländern vertreten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Claudia Berg – Local Communication Manager,
Alfa Laval Mid Europe GmbH
Telefon: +49 40 7274 2200
Mobile: +49 151 234 74239
E-Mail: claudia.berg-pawellek@alfalaval.com
Presse: http://local.alfalaval.com/de-de/about-us/presse/pages/default.aspx
Karriere: http://local.alfalaval.com/de-de/about-us/karriere/pages/default.aspx

Kontakt:
Alfa Laval Mid Europe GmbH
Claudia Berg
Wilhelm-Bergner-Strasse 7
21509 Glinde
+49 40 7274 2200
claudia.berg-pawellek@alfalaval.com
http://www.alfalaval.de

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